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Von Fürsorge für die Polizei nichts zu spüren / Harald Schneider: Schwer verletzten Polizisten hilft ein Blumenstrauß aus dem Ministerium wenig, wenn sie nur noch eingeschränkt dienstfähig sind

(LNP) Seit 2009 bemüht sich die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Fürsorgeleistung für Polizeibeschäftigte zu verbessern und hat entsprechende Anträge zur Gewährung von Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadensersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldansprüchen gestellt. Heute (15. Mai) hat der Innenausschuss des Landtags zum wiederholten Mal diesen Sachverhalt beraten – leider wieder ohne konkretes Ergebnis.

Der Freistaat soll nach Meinung von MdL Harald Schneider für Schadensersatzansprüche in Vorleistung treten. Obwohl der Landtag im Juli 2010 einen diesbezüglichen Prüfungsbeschluss gefasst hat, ist bisher nichts geschehen. „Hier wird deutlich, wie ernst die bayerische Staatsregierung die Fürsorge für die Polizeibeschäftigten nimmt“, so der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Stattdessen wurde im Innenausschuss ein erneuter Prüfantrag der beiden Regierungsparteien verabschiedet.

„Damit wird das letzte Stück Glaubwürdigkeit der Staatsregierung auch noch verspielt“, so Harald Schneider. Polizeibeamte, die im Dienst schwer verletzt werden, hilft ein Blumenstrauß vom Minister oder Polizeipräsidenten herzlich wenig, wenn sie auf Schmerzensgeldforderungen von tausenden von Euro sitzenbleiben und nur noch eingeschränkt dienstfähig sind. Die SPD hat hier als einzige Partei den Wegfall der Subsidiaritätsklausel sowie die Stärkung des Psychologischen Dienstes der bayerischen Polizei gefordert. Der Freistaat verweist Polizeibeschäftigte grundsätzlich immer auf den Rechtsschutz der Polizeigewerkschaften und gewährt nur in Ausnahmefällen Rechtsschutz.

Michael Langer
Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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