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Vorentscheidungen zum Mindestlohn: Unerträgliche Diskriminierung ostdeutscher Arbeitnehmer

(LNP) „Nach einem Vierteljahrhundert gemeinsamen Weg ist es nicht akzeptabel, die ehemalige DDR einzig zur Diskriminierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederauferstehen zu lassen“, so der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag zu Informationen über Vorentscheidungen beim Mindestlohn in den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD.

Dabei sei es „schon schlimm genug, wenn Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in einigen Bereichen immer noch Tarifverträge aushandeln, die eine Ungleichbehandlung beim Ost- und Westlohn vorsehen“, sagt Bodo Ramelow. Allerdings könne er sich „eine differenzierte Lohnentwicklung über einen bundesweit geltenden einheitlichen Mindestlohn hinaus sehr gut vorstellen“. Der Thüringer Landespolitiker verweist in diesem Zusammenhang auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ballungszentren und boomenden Wirtschaftsregionen und betont, dass „exorbitante Mieten oder aufwändige Pendlerbelastungen Anlass für Tarifaufschläge sein könnten“.

„Wer aber Jahr für Jahr den 3. Oktober als Feiertag begeht, darf keine Gesetze erlassen, in denen im Grunde die untergegangene DDR einzige Begründung ist, um Menschen gesetzlich zu diskriminieren. Dies ist ein unerträglicher Zustand“, unterstreicht Ramelow.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
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