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Vorschulkindern den Verbleib an ihrer Grundschule ermöglichen

von Frank Baranowski
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(LNP) Bisher wurden Vorschulkinder beim Wechsel auf die verbundene Grundschule besonders berücksichtigt. Diese Regelung will der Senat nun durch eine Änderung des Schulgesetzes abschaffen. Künftig sollen alle Kinder gleich behandelt werden, egal ob sie von einer weiter entfernt liegenden Kita kommen, oder von der direkt angeschlossenen Grundschule.

Die CDU lehnt die Änderung des Schulgesetzes ab. Das Vorschulkonzept der Grundschulen basiert gerade darauf, dass die Vorschule und die Folgeklassen aufeinander aufbauen. Die Vorschule dient dazu, Kinder auf die Schule – das heißt auf die Inhalte, die Struktur, die Räumlichkeiten und die Aktivitäten – vorzubereiten. Deshalb setzt sich die CDU dafür ein, dass der Besuch der Vorschule weiterhin als Kriterium für die Auswahl der Grundschule berücksichtigt wird. Sollte der Senat dieser Forderung nicht nachkommen, verlangt die CDU zumindest einen speziellen Vertrauensschutz für die Eltern, die ihre Kinder im laufenden Schuljahr an einer Vorschule angemeldet haben.

Die Bürgerschaft befasst sich am Mittwoch, 27. November mit diesem Thema.

Dazu erklärt Karin Prien, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Zuerst verspricht Senator Rabe den Eltern Wahlfreiheit zwischen Kita und Vorschule und jetzt lässt er sie im Regen stehen. Die Aufhebung der Kontinuität zwischen Vorschule und Grundschule ist schlecht für unsere Kinder. Und es ist eine große Enttäuschung für alle Eltern von Vorschülern. Es besteht die Gefahr, dass sich künftig viele Eltern gegen die Vorschule entscheiden werden, wenn sie davon ausgehen müssen, dass sie keinen Platz in der 1. Klasse der von ihnen gewählten Grundschule bekommen werden. Damit wird das pädagogisch sinnvolle Konzept der Vorschule ausgehöhlt.

Vorschüler und ihre Eltern müssen sich darauf verlassen können, an der Grundschule, die sie besuchen, auch eingeschult zu werden. Das gilt insbesondere für alle Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr die Vorschule besuchen. Das ist das Mindeste, was Senator Rabe den Eltern gewähren sollte.

Es lag auf der Hand, dass durch den Ausbau der Vorschulklassen auch die Nachfrage nach Plätzen in den ersten Klassen der betroffenen Schulen steigen würde. Anstatt das in die Planungen einzubeziehen, streicht Senator Rabe nun einfach die Vorschule als Kriterium aus dem Gesetz. Damit entledigt er sich der Aufgabe, an den Schulen ausreichend Kapazitäten bereitzustellen, um Kita-Kinder nicht zu benachteiligen. Er spielt Kita- und Vorschulkinder lieber gegeneinander aus.“

Hintergrund:

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte kritisiert, dass der Senat das Kriterium „Vorschule“ nicht mehr für die Auswahl der Grundschule berücksichtigt und eine entsprechende Nachbesserungen gefordert. Anstatt den Besuch der Vorschule künftig weiterhin zu berücksichtigen, will der Senat mit der Gesetzesänderung auf dieses Kriterium künftig komplett verzichten.
 
Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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