(LNP) „Die Landtage und den Bundestag sollen auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger wählen, die deutsche Staatsangehörige sind.“ Das hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Volker Emde, nach einer Diskussion mit Justizminister Dr. Holger Poppenhäger zum Wahlrecht in der heutigen Fraktionssitzung gesagt. „Zwischen der europäischen und kommunalen Ebene auf der einen und den staatlichen Ebenen Land und Bund auf der anderen Seite besteht ein grundsätzlicher Unterschied, der nicht eingeebnet werden sollte“, sagte Emde. Logischer Schlusspunkt der von Poppenhäger angestrebten Integration sei die Übernahme der Staatsangehörigkeit.
Wie der parlamentarische Geschäftsführer ausführte, wird durch die Wahlen zu Landtagen und Bundestag „Staatsgewalt ausgeübt. Dabei handelt es sich um eines der wichtigsten und vornehmsten Rechte des Staatsvolks, das sich über die Staatsangehörigkeit konstituiert.“ Rechtlich sind Gemeinden, Städte und Landkreise und die Europäische Union nicht vergleichbar, da sie keine Staaten sind. Wie Emde hinzufügte, ist es selbstverständlich, dass Bürger, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU sind, das Europäische Parlament wählen. Auch das Kommunalwahlrecht für ortsansässige Ausländer ist nach seinen Worten sinnvoll. „Wer dauerhaft ortsansässig ist, soll auch das Leben vor Ort durch die Beteiligung an Kommunalwahlen mitbestimmen können“, unterstrich der Abgeordnete.
Auch unter Integrationsgesichtspunkten hält es Emde für richtig, das Wahlrecht zu staatlichen Parlamenten an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen. „Gelingende Integration mündet in der Verleihung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Das ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat und seiner freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit allen Rechten und Pflichten. Diesen Anspruch sollten wir nicht selbst aushöhlen“, so Emde. Die vom Justizminister angeregte Bundesratsinitiative lehnt die CDU-Fraktion daher ab.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
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