(LNP) Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch berichtete heute gemeinsam mit den Vertretern der bayerischen Hochschulverbünde über die Auswirkungen des Bildungsfinanzierungsgesetzes auf die bayerischen Hochschulen. Heubisch betonte: „Die Studienbeiträge haben die Qualität von Studium und Lehre entscheidend verbessert und den Hochschulstandort Bayern national wie international gestärkt. Dieses hohe Niveau wollen wir auch in Zukunft erhalten. Deshalb war es entscheidend, dass die Hochschulen in Bayern keinerlei Nachteile durch die Abschaffung der Studienbeiträge haben. Dieses Ziel haben wir erreicht.“ Die wegfallenden Einnahmen aus Studienbeiträgen werden vollständig aus Haushaltsmitteln kompensiert. Die Höhe der Kompensationsmittel orientiert sich am Studienbeitragsaufkommen 2012. Insgesamt werden im aktuellen Doppelhaushalt 219 Millionen Euro bereit gestellt. Durch die gesetzliche Festschreibung im Bayerischen Hochschulgesetz wird gesichert, dass die volle Kompensation auch über die Geltungsdauer des Doppelhaushalts 2013/2014 hinaus gewährleistet ist.
Prof. Godehard Ruppert, Präsident der Uni Bamberg und Vorsitzender von Uni Bayern e. V. betont: „Zusätzliches Lehrpersonal, umfassende Tutorien, verbesserte Praktikumsbedingungen oder erweiterte Bibliotheksöffnungszeiten sind für den Studienerfolg unverzichtbar. Es ist daher entscheidend, dass die Kompensation der wegfallenden Studienbeiträge den Hochschulen auf Dauer zur Verfügung steht.“
Prof. Dr. Michael Braun, Präsident der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg und Vorsitzender von Hochschule Bayern e. V. hob hervor: „Mit steigenden Studierendenzahlen wächst der Finanzierungsbedarf der Hochschulen weiter an. Für uns ist es daher wichtig, dass die Kompensation dynamisiert erfolgt, was jedoch nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten führen darf.” Heubisch erläuterte, die Entwicklung der Studierendenzahlen werde bei künftigen Haushaltsverhandlungen berücksichtigt. Zudem seien die Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen und damit kapazitätsneutral. „Die Hochschulen können mit den Studienzuschüssen auch weiterhin zusätzliche Stellen für die Intensivierung der Lehre schaffen und Gruppengrößen verringern. Das war ein wesentlicher Vorteil der Studienbeiträge. Die Hochschulen erhalten so die Möglichkeit, die erreichten Verbesserungen zu sichern und wo nötig auszubauen.“ Auch die paritätische Mitbestimmung der Studierenden bleibe erhalten. “Die Studierenden sollen vor Ort weiter an der Entscheidung beteiligt werden, wie sich die Studienbedingungen an ihrer Hochschule am wirkungsvollsten verbessern lassen“, so Heubisch weiter.
Die Verteilung der Mittel werde zunächst auf der Basis des bisherigen Beitragsaufkommens der Hochschulen erfolgen und so für Kontinuität an den einzelnen Hochschulen sorgen. Auf diese Weise werde ein einfacher Übergang vom alten Studienbeitragssystem auf das neue System staatlicher Kompensationsleistungen ermöglicht. Abschließend betonte Heubisch: „Ich persönlich bleibe – auch unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit – ein Verfechter der Studienbeiträge. In den zurückliegenden Verhandlungen war für mich entscheidend: Die Situation an den Hochschulen darf sich durch die Abschaffung der Studienbeiträge nicht verschlechtern. Ich freue mich, dass dies gelungen ist und wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur die Verbesserungen von Studium und Lehre, die wir in den letzten Jahren durch den Einsatz von Studienbeiträgen erreicht haben, auch für die Zukunft sichern können, sondern ein weit darüber hinausgehendes Bildungspaket geschnürt haben. Mit einem Gesamtvolumen von 421 Millionen Euro werden die wegfallenden Studienbeiträge kompensiert, aber auch eine Qualitätsoffensive für die frühkindliche Bildung gestartet und die berufliche Bildung unterstützt. Zusammen mit der geplanten Schuldentilgung von 1,54 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2013/2014 setzen wir ein klares Zeichen für die Zukunft.“
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