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Wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Mainz

(LNP) DIE LINKE Pirmasens: Bisherige „Angemessenheitskriterien“ bei den Kosten der Unterkunft sind verfassungswidrig

Mit dem neusten Urteil des Landessozialgerichts Mainz (AZ: S 17 AS 1452/09) zu den Kosten der Unterkunft vom 8. Juni 2012, veröffentlicht heute, dürfte der Dauerstreit zwischen der LINKEN Pirmasens und dem Jobcenter nun endgültig entschieden sein. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige Praxis pauschalierter Angemessenheitskriterien verfassungswidrig ist.

Die Mainzer Sozialrichter prüften anhand einer Klage eines Betroffenen aus Worms, ob die Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft auf das „angemessene“ Maß den Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht im so genannten „Hartz-IV-Urteil“ vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) formuliert hat. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: „§ 22 Abs. 1 SGB II genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Anspruch auf wirtschaftliche Grundsicherung nicht. Deshalb sind Kosten der Unterkunft, die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen“, lautet der Leitsatz des Urteils.

Dazu erklärt der Vorsitzende der LINKEN Pirmasens, Frank Eschrich: „Das Landessozialgericht hat noch einmal klar gestellt, dass jede Form der Pauschalierung von Unterkunftskosten, die sich wie in Pirmasens am fiktiven untersten Rand eines örtlichen Mietspiegels bewegen, den Anforderungen an ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht genügen. In Pirmasens erhalten Hartz IV-Empfänger den niedrigsten aller festgelegten Werte von 3,58 Euro pro Quadratmeter für einfachen Wohnraum. Diese Pauschale hat mit den realen Mietpreisen in Pirmasens nichts zu tun. Sie bleiben in der bisherigen Praxis ebenso wenig berücksichtigt, wie die ständig steigenden Heizkosten. Um eine wirtschaftliche Grundsicherung zu gewährleisten, drehten die Mainzer Richter deshalb den Spieß einfach rum. Solange die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht erheblich über dem realen Mittelwert der ortsüblichen Mieten und Heizkosten liegen, müssen die tatsächlich anfallenden Kosten komplett bezahlt werden.

DIE LINKE Pirmasens fordert das Jobcenter deshalb auf, den aktuellen realen Mittelwert ortsüblicher Mieten und Heizkosten festzustellen, und die Höhe der gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des Mainzer Urteils entsprechend anzupassen. Dies dürfte erhebliche positive finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen haben und die Unterdeckung der Miet- und Heizkosten beenden oder wenigstens auf ein Minimum begrenzen.“

Frank Eschrich, Vorsitzender DIE LINKE Pirmasens
Tel. Büro: 0631/89290211

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