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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Wehner: Anhörung zum Gesetz zur Tierkörperbeseitigung bestätigt eingeschlagenen Weg

(LNP) „Die Anhörung im Umweltausschuss des Landtags zum Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) hat den Weg der Landesregierung als notwendig und richtig bestätigt. Die Europäische Kommission akzeptiert, dass die Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich nicht verkauft wird, sondern in kommunalem Eigentum bleibt und als Standort der Tierkörperbeseitigung gesichert werden kann. Mit dem Gesetz und der Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung sollen die Vorgaben der EU-Kommission erfüllt und Strafzahlungen abgewendet werden“, so Thorsten Wehner, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in einer ersten Bilanz zur Anhörung.

Die Landesregierung hat das Gesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht, da die Europäische Kommission in ihrem Beschluss vom 25.04.2012 und dem nachfolgenden Meinungsaustausch mit dem Bund, den betroffenen Ländern und dem Zweckverband zu dem Schluss gekommen war, dass aus Wettbewerbsgründen die bisherige Form bei der Entsorgung von tierischen Abfällen nicht beibehalten werden kann. Die Europäische Kommission hat eine Rückzahlung der in den letzten zehn Jahren gewährten Beihilfen des Zweckverbandes an die Beihilfegeber, das heißt an die Landkreise und kreisfreien Städte, gefordert. Da dem Zweckverband eine Rückzahlung in der geforderten Summe nicht möglich ist, bleibt nur der Weg der Auflösung des Zweckverbandes und der Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung. Die Europäische Kommission hat zudem die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens angedroht. In Rheinland-Pfalz wird seit Gründung eines Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung im Jahr 1979 die Entsorgung tierischer Abfälle unter der Regie des Zweckverbandes durchgeführt. Nach Gründung des Zweckverbandes waren auch hessische und saarländische Landkreise dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung beigetreten. Tierkörperbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

„Der Gesetzentwurf entspricht den Vorgaben der EU-Kommission und lässt den Landkreisen und kreisfreien Städten einen großen Handlungsspielraum. Wünschenswert ist, dass die Möglichkeit zur Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle auch zukünftig mit dem Placet der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle verbleiben kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Konzeption bei der Seuchenprophylaxe. Falls aber der Europäische Gerichtshof in dem noch anhängigen Verfahren eine abschließende Entscheidung trifft, wird zudem auch das Urteil in Bezug zur Frage einer Ausschreibung direkt umgesetzt werden können.

Als Land werden wir die Vorgaben der Europäischen Kommission und in Abstimmung mit der zuständigen Generaldirektion erfüllen und bei der Organisation und Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung auch die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Gebührenhöhe und solidarische Aufteilung der Entsorgungskosten im Blick haben müssen. Nach der Anhörung habe ich die Hoffnung, dass auch die Opposition den eingeschlagenen Weg im Interesse der Beschäftigten, der Landwirtschaft und des Landes mitgehen könnte“, so Wehner.

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