(LNP) „Die Hauptverhandlung zur Klage der Staatsanwaltschaft gegen Lothar König bietet die Chance, gegebenenfalls ungerechtfertigte Vorwürfe aus der Welt zu schaffen oder dem Recht gegenüber fragwürdigen Protestpraktiken Geltung zu verschaffen.“ Das hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, zur Entscheidung des Amtsgerichts Dresden gesagt, die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft wirft König zahlreiche Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden vor.
Seinerzeit war es in der sächsischen Landeshauptstadt zu zahlreichen Ausschreitungen von Rechts- und Linksextremisten gekommen. Fiedler ließ keinen Zweifel daran, dass eine klar ablehnende Haltung gegenüber rechtsextremen Bestrebungen richtig und notwendig ist. „Dazu gehören auch Demonstrationen, die unter dem Motto bunte Vielfalt statt braune Einfalt den öffentlichen Raum besetzen. Doch genauso sind die Achtung des Rechts und die Beachtung der Gesetze unverzichtbarer Teil unserer demokratischen Kultur. Der Zweck heiligt auch beim Protest gegen Neonazis keine illegalen Mittel. Weil wir in einem demokratischen Verfassungsstaat leben, sind sie zugleich illegitim“, sagte der Innenpolitiker.
Bis zu einem Urteil gelte für Lothar König selbstverständlich die Unschuldsvermutung. „Als evangelischer Christ und Kirchensteuerzahler hoffe ich, dass der Jenaer Stadtjugendpfarrer die von ihm stets zurückgewiesenen Vorwürfe entkräften kann“, fügte Fiedler abschließend hinzu.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
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