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19. Oktober 2024
Schleswig-Holstein

Wolfgang Kubicki: Eine gute Lebensperspektive bleibt die beste Prävention gegen Jugendkriminalität

(LNP) In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Wir Liberalen wollen ein modernes Strafrecht und ein modernes Vollzugsrecht. Ich bin daher Ministerin Spoorendonk sehr dankbar, dass sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf das Thema Jugendarrestvollzug aufgreift, um eine bestehende landesgesetzliche Lücke zu schließen. Bereits die Vorgängerregierung hatte einen entsprechenden Entwurf auf den Weg gebracht, der aber aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nicht abschließend beraten werden konnte.

Der Jugendarrest erfüllt als strafjustizielle Reaktion eine wichtige Funktion bei kleinerer oder mittlerer Kriminalität von jugendlichen Straftätern. Für uns ist von zentraler Bedeutung, dass der erzieherische Aspekt, oder wie es in dem vorgelegten Entwurf heißt, der ‚pädagogische‘ Aspekt, klar im Vordergrund steht. Wir sind uns einig, dass die Jugendlichen nicht nur einfach weggesperrt werden dürfen, was ja bisher auch schon nicht die Praxis ist.

Es ist erfreulich, dass sich der vorgelegte Gesetzentwurf in den Grundzügen an dem von Minister Schmalfuß vorgelegten Entwurf orientiert. Ich habe dabei großes Verständnis dafür, dass die Ministerin natürlich dem Gesetzentwurf eine eigene Handschrift gegeben hat.

So gibt es nicht nur im Duktus, sondern auch in anderen Bereichen klare Unterschiede zwischen dem vorgelegten Entwurf von Ministerin Spoorendonk und dem ihres Vorgängers. Ich nenne hier nur beispielhaft die Art und Weise, wie die Jugendlichen selbst verpflichtet sind, am Erreichen des Vollzugsziels mitzuwirken oder wie die Jugendlichen selbst Verantwortung dafür tragen, durch ihr eigenes Verhalten zu einem geordneten Zusammenleben in der Anstalt beizutragen. Wir sehen hier eine klare Bringschuld der Jugendlichen, und der Schmalfuß-Entwurf formuliert dieses Ziel etwas deutlicher. Auch gibt es Unterschiede, inwieweit im Einzelfall disziplinarische Maßnahmen im Vollzug als ‚ultima ratio‘ eingesetzt werden dürfen, um den Jugendlichen das Unrecht ihrer Handlungen zu verdeutlichen, wenn erzieherische Maßnahmen nicht mehr ausreichen.

Um diese Punkte aufzuarbeiten, bittet meine Fraktion die Landesregierung, den von Justizminister Emil Schmalfuß erarbeiteten Entwurf für das Jugendarrestvollzugsgesetz in das Verfahren durch Übermittlung in den  Ausschuss einzuführen.

Wir wollen gern auf Grundlage beider Entwürfe und natürlich möglicher weiterer Änderungen durch die anderen Fraktionen das Thema intensiv beraten, so dass am Ende des Beratungsprozesses ein Jugendarrestvollzugsgesetz steht, das den höchsten modernen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

Weitere wichtige Punkte im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen, sind aus meiner Sicht das Verhältnis des Kurz- und Freizeitarrestes zum Dauerarrest und wie es gelingen kann, dass durch diese Maßnahme eine erzieherische Wirkung entfaltet wird. Auch müssen wir den Aspekt des Vollzugsbeginns berücksichtigen. Gerade bei Jugendlichen gilt, dass ein  zeitnaher Vollzug die erzieherische Wirkung erhöht.

Der Jugendarrest dient dazu, den Jugendlichen, die etwas vom Weg abgekommen sind, ihr begangenes Unrecht zu verdeutlichen und soll Hilfestellung geben für eine zukünftige Lebensführung ohne Straftaten. Der Jugendarrest ist damit ein Baustein in einem abgestuften Gesamtkonzept. Wir müssen aber auch weiter daran arbeiten, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Eine gute Lebensperspektive bleibt weiterhin die beste Prävention gegen Jugendkriminalität.

Gute Voraussetzungen für alle Jugendlichen zu schaffen, so dass ein jeder oder eine jede ihr oder sein Leben nach ihren oder seinen Vorstellungen leben kann, bleibt damit unsere vordringlichste Aufgabe und zwar über alle Politikfelder hinweg.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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