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Wolfgang Kubicki: Frau Heinold, Sie haben das Heft des Handelns in der Hand

(LNP) In seiner Rede zu TOP 46A (Haushaltswahrheit und -klarheit müssen erfüllt sein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Wir sind heute nicht hier, um über Schuldvorwürfe und Verantwortlichkeiten der Vergangenheit zu streiten. Dazu hat es einen Untersuchungsausschuss gegeben, der festgestellt hat, dass die Ursache für die Schieflage der Bank, die bis heute ununterbrochen andauert, in den Jahren 2005 bis 2008 zu suchen ist. Dass die Lage der Bank äußerst schwierig ist, wird derzeit von keinem Parlamentarier ernsthaft angezweifelt.

Niemand, Frau Finanzministerin, kann Ihnen einen Vorwurf für die derzeitige Lage der HSH Nordbank machen. Aber jeder wird Ihnen zu Recht Vorwürfe machen, wenn Sie jetzt eine Lage beschönigen, die sich in wenigen Wochen oder Monaten als Makulatur herausstellt. Wenn wir jetzt nicht angemessen auf die Probleme reagieren, werden die bestehenden Probleme nicht etwa verschwinden, sondern sich möglicherweise noch verschlimmern.

Wir können nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, bis die vorgegebene Eigenkapitalquote unterschritten ist oder die HSH Nordbank den Rechtsanspruch aus der Zweitverlustgarantie bei den Ländern geltend macht. Ein Umgang, wie bis zur Kapitalerhöhung im Juli 2009, würde alle Beteiligten nur nachhaltig schädigen. Die möglichen Hilfsinstrumente zur Rekapitalisierung von Banken durch den Bund, die uns über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, dem früheren SoFFin, angeboten werden, stehen uns nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres zur Verfügung.

Wir bitten die Landesregierung darum, sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EFSF und ESM genauer anzuschauen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend über alle haushaltswirksamen Ereignisse sorgfältig unterrichten muss. Die Mitwirkungsrechte der Parlamente insgesamt sind hier sehr weitreichend. Die Landesregierung hat dagegen verstoßen, indem sie es unterlassen hat, den Landtag – zumindest aber den Finanzausschuss – dahingehend zu unterrichten, dass die Erfolgsprämie von 3,85 Prozent künftig von der HSH Nordbank nicht mehr gezahlt wird.

Die Ziehungswahrscheinlichkeit der Zweitverlustgarantie betrug zum 30. Juni 41,4 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass die Ziehungswahrscheinlichkeit weiter ansteigen wird.

Wenn die Ziehungswahrscheinlichkeit die Grenze von 50 Prozent übersteigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen fällig werden, höher, als die Wahrscheinlichkeit, dass wir nicht zahlen müssen. Dann spätestens muss Vorsorge getroffen werden.

Die HSH Nordbank selbst erklärt in ihrem Geschäftsbericht auf Seite 46, dass sie derzeit mit potenziellen Verlusten rechne, die die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg über die Zweitverlustgarantie in Höhe von 1,956 Milliarden Euro zu decken hätten. Nach Abzug der dann zustehenden zusätzlichen Prämie in Höhe von 249 Millionen Euro müssten die beiden Bundesländer der HSH Nordbank jeweils 853 Millionen Euro zuführen. Diese Zahlen hat die HSH Nordbank bereits zum 30. Juni 2012 in ihrer Bilanz abgebildet. Sollten diese Erwartungen zur Gewissheit werden, kommt die Zahlungsverpflichtung der Länder zum Tragen. Das Risiko der Inanspruchnahme der Garantieerklärung steigt jeden Tag.

Der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist gesetzlich geregelt. In der derzeit kritischen Lage der Bank ist es dringend erforderlich, Vorsorge zu treffen. Dabei fordert die FDP-Landtagsfraktion nicht die Bereitstellung einer Rücklage in voller Höhe von 853 Millionen Euro. Aber einen Haushaltspuffer in einem angemessenen Rahmen bereitzustellen, ist angesichts der bestehenden Situation unabdingbar.

Wenn wir jetzt nicht handeln, dann sind nicht nur Ihre Wahlkampfversprechen in Gefahr, dann ist die politische Gestaltungskraft dieses Landes für Jahrzehnte gebannt. Die FDP-Landtagsfraktion bietet Ihnen bei diesem bedrohlichen Szenario die Zusammenarbeit an. Dieses Problem betrifft nicht nur die Regierung oder einzelne Fraktionen. Es betrifft uns alle. Unabhängig unserer politischen Einstellung eint uns das Interesse, die politische Gestaltungskraft des Landes in die Hände dieses Hauses und nicht in die Hände einer Bank zu legen.

Handeln Sie, Frau Heinold! Sie haben das Heft des Handelns in der Hand, ersparen Sie dem Land ein Déjà-vu.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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