(LNP) Zur Pressemitteilung der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner und Dr. Kai Dolgner erklären der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
– „Wir wundern uns, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende gegenüber der SPD-geführten Landesregierung weiteren Aufklärungsbedarf sieht und sein Misstrauen dadurch dokumentiert, dass er Akteneinsicht nehmen will. Dies muss seinerseits die Vermutung beinhalten, dass die Landesregierung ihm gegenüber nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat.
– Um den Wissensdurst des Kollegen Dr. Ralf Stegner zu befriedigen, erklären wir, was immer offen kommuniziert worden ist, dass die Kanzlei Bremer von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP beauftragt wurde, ihren juristischen Sachverstand bei der Fertigung des Gesetzentwurfes und im weiteren parlamentarischen Verfahren der Beratung zur Verfügung zu stellen.
– Die Kanzlei Bremer & Heller ist von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP quotal bezahlt worden. Die Einschaltung der Kanzlei und deren Honorarforderung ist vom Landesrechnungshof überprüft und nicht beanstandet worden.“
Pressesprecherin
Susann Wilke
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