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ZEIL: Freilassung Mollaths kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen / FDP-Spitzenkandidat fordert eine umfassende Strafrechtsreform

(LNP) Der bayerische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil fordert eine umfassende Strafrechtsreform bei der Unterbringung von Menschen in der Psychiatrie. „Die zu begrüßende Freilassung Mollaths darf kein Grund sein, die Hände wieder in den Schoß zu legen“, mahnt der Minister. Denn unabhängig von dem aktuellen Fall Mollath seien die Zahlen der Menschen, die sich in einer Unterbringung befinden, seit 1996 stetig gestiegen. „Angesichts dieser Entwicklung und der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit der betroffenen Personen, die eine solche Unterbringung in die Psychiatrie darstellt, ist eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens dringend geboten“, erläutert Zeil. „Wir müssen sicherstellen, dass sich der Fall Mollath nicht wiederholt.“
 
„Zunächst müssen wir gewährleisten, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder verstärkt Rechnung getragen wird“, so der Minister. Die Unterbringung müsse daher auf wirklich gravierende Fälle beschränkt werden. „Darüber hinaus brauchen wir dringend eine nach Ausmaß des Vergehens gestaffelte Befristung der Unterbringung – anstatt der derzeit gültigen unbefristeten Regelung“, so Bayerns Vize-Ministerpräsident.

„Und wir brauchen endlich ein viel engmaschigeres Netz an Kontrollen, um sicherzustellen, dass eine langjährige Unterbringung in der Psychiatrie nur in wirklich zwingenden Fällen erfolgt.“ Hier wäre vor allem der verstärkte Einsatz von externen Gutachtern notwendig und überfällig. Völlig indiskutabel ist für Zeil, dass Menschen, die zum Teil wegen Bagatelldelikten in der Psychiatrie und den Mühlen der Justiz landen, jahrelang immer wieder nur auf die gleichen Gutachter treffen. Hier bestehe die Gefahr einer Kontinuität im Irrtum, so der FDP-Spitzenkandidat für die Landtagswahl: „Gleicher Patient, gleicher Gutachter – das heißt oft gleiches Gutachten. Vielleicht zu oft!”, so Martin Zeil. Daher sei es nötig, den Einsatz von externen, neuen Gutachtern schon wesentlich früher als bisher auch rechtlich zur Pflicht zu machen.

Zeil verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorschläge der Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Strafrechts. „Es ist gut, dass die Bundesjustizministerin für die auf Bundesebene nötigen Weichenstellungen das Heft des Handels bereits in die Hand genommen hat.“

Da die Verantwortung für die Bereitstellung von Gutachtern jedoch Ländersache ist, fordert Bayerns Wirtschaftsminister eine kritische Bestandsaufnahme im Freistaat – auch unabhängig von einer Reform des Bundesrechts. „Wir müssen garantieren, dass genügend unabhängige Experten für die Justiz zur Verfügung stehen“, so Zeil. „Die vom Freiheitsentzug betroffenen Menschen in der Psychiatrie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Fall immer wieder aufs Neue und von unterschiedlichen Fachleuten überprüft wird“, so der FDP-Mann abschließend. Dies dürfe nicht an der mangelnden Verfügbarkeit solcher Experten scheitern.

Andreas Dietrich
Pressesprecher
FDP Bayern
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