(LNP) „Hier wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die uns keinesfalls davon entbindet, weiterhin einen geeigneten Standort für ein Endlager in Deutschland zu suchen. Im Gegenteil, die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ein Programm aufzustellen, in welcher Art und Weise die Entsorgung der bei ihnen anfallenden Abfälle erfolgen soll und entsprechende Genehmigungsverfahren zu entwickeln. Grundsätzlich sind die Abfälle in dem Mitgliedstaat zu entsorgen, in dem sie entstehen, es sei denn ein Mitgliedstaat schließt mit einem anderen Staat, in dem eine geeignete Entsorgungsanlage vorhanden ist, ein entsprechendes Abkommen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie nicht die Absicht habe, entsprechende Abkommen für den Export von Atommüll zu schließen. Auch an der atomgesetzlichen Verpflichtung des Bundes, Anlagen zur Endlagerung von radioaktiven Abfälle einzurichten und der Verpflichtung der Abfallbesitzer, ihre Abfälle an eine solche Anlage abzuliefern, wird nichts geändert. Wir stehen daher weiter in der Verantwortung, zeitnah einen Gesetzentwurf zu beschließen, der den Weg hin zu einem Endlager in Deutschland beschreibt. Daran wird auch in Zukunft nicht zu rütteln sein.“
Silke Schaar
Pressesprecherin
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