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Zur heutigen Pressekonferenz der CDU-Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner zum Thema ‚Wohnen im Alter‘ nimmt die Sprecherin des Sozialministeriums, Beate Fasbender-Döring, Stellung

(LNP) „Frau Klöckner behauptet, dass zum Stichtag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) in bereits bestehenden Einrichtungen die Wände eingerissen werden müssen und mit einem Umbau nach den neuen baulichen Anforderungen begonnen werden muss. Sie behauptet weiter, dass die Verordnung keine Ausnahme gewährt. Beide Behauptungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass bereits im jetzigen Entwurf zur Durchführungsverordnung vorgesehen ist, dass bestehende Einrichtungen bei der Beratungs- und Prüfbehörde auf Antrag von Anforderungen dieser Verordnung ganz oder teilweise befreit werden können (Paragraf 31, LWTGDVO).

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe wird nach intensivem Austausch mit vielen beteiligten Partnerinnen und Partnern im Land durch eine Durchführungsverordnung ergänzt, um die derzeit noch geltenden Verordnungen zum Heimgesetz des Bundes abzulösen. Der Verordnungsentwurf wurde in einem breiten Beteiligungsprozess mit vielen Partnerinnen und Partnern, zum Beispiel den Trägerverbänden wie Pflegegesellschaft, LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Bundesverband der Anbieter privater Dienste (bpa) sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen entwickelt und ging dann in eine breite Anhörung. Viele Einrichtungen und Interessenvertreter haben die Möglichkeit genutzt, ihre Überlegungen und Vorstellungen einzubringen. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium hat nun mit insgesamt 25 Rückmeldungen dieses überaus transparente Anhörungsverfahren abgeschlossen. Das Ministerium nimmt insbesondere die Bedenken der Trägervertreter von Einrichtungen, die baulichen Anforderungen aus der Verordnung nicht ohne weiteres erfüllen zu können, sehr ernst und hat Lösungen entwickelt, die auch bereits bestehende Einrichtungen in ihrer Existenz sichern.

Ziel des Gesetzes und der Durchführungsverordnung ist das Wohlergehen aller Menschen, die in Einrichtungen leben. Wir wollen ihnen dort ein gutes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das können die Menschen, die in Einrichtungen leben, zu Recht von uns erwarten.“

Annelie Zimmer
Pressereferat
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