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Zweieinhalb Jahre Ermittlungen wegen Anti-Nazi-Demo: Neubert erhebt Verzögerungsrüge gegen Dresdner Staatsanwaltschaft

(LNP) Am 19. Februar 2011 demonstrierten zehntausende Menschen in Dresden gegen den Missbrauch des Gedenkens durch die Nazis. Auch Falk Neubert, Landtagsabgeordneter der LINKEN, beteiligte sich an den Anti-Nazi-Protesten. Nur wenige Tage später leitete die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen angeblicher „Störung von Versammlungen und Aufzügen” ein. Die mit den Ermittlungen beauftragte Polizeidirektion Dresden legte der Staatsanwaltschaft Dresden dazu bereits am 27. Mai 2011 einen Schlussbericht vor.

Dann mahlten die Dresdner Justiz-Mühlen plötzlich „gaaanz“ langsam. Erst über ein Jahr später, nämlich am 17. Juli 2012, verfügte die Staatsanwaltschaft förmlich den Abschluss der Ermittlungen. Seitdem ist ein weiteres Jahr vergangen, ohne dass die Staatsanwaltschaft Dresden eine das Verfahren abschließende Verfügung getroffen hätte. Bislang wurde das Verfahren weder eingestellt, noch liegt eine Anklage vor. Deshalb hat jetzt Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach eine Verzögerungsrüge gemäß §§ 199 Abs. 1, 198 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz erhoben.

Dazu erklärt MdL Falk Neubert: „Ich weiß nicht, wie viele Jahre lang die Staatsanwaltschaft Dresden noch die Akten über meinen friedlichen Anti-Nazi-Protest vom 19. Februar 2011 hin- und herschieben will. Der Sachverhalt ist denkbar einfach. Allmählich frage ich mich, wozu die Staatsanwaltschaft vor fast zehn Monaten meine Immunität als Abgeordneter aufheben ließ, wenn sie immer noch nicht entscheiden kann, ob sie mich nun anklagen will oder nicht. Mit meiner Verzögerungsrüge wehre ich mich dagegen, dass ein Ermittlungsverfahren als Damoklesschwert zum Zwecke der politischen Einschüchterung missbraucht wird.“

Rechtsanwalt André Schollbach ergänzt:

„Es ist auffällig, dass zunächst eilig ein Verfahren eingeleitet wurde, es dann aber plötzlich nur noch im Schneckentempo weiterging. Seit geraumer Zeit sind keine wesentlichen Aktivitäten, die auf die Betreibung des Verfahrens gerichtet wären, erkennbar. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier seitens der sächsischen Strafverfolgungsbehörden zielgerichtet verzögert wird, um meinen Mandanten dann pünktlich im Vorfeld anstehender Wahlen vor Gericht stellen zu können. Es steht also zu befürchten, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen wird. Aus diesem Grund weisen wir wiederholt auf das sich aus Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebende Beschleunigungsgebot hin, wonach das gesamte Strafverfahren inklusive Ermittlungsverfahren zügig durchzuführen ist.“

Kontakt:
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Elke Fahr
stv. Pressesprecherin
Tel: 0351 – 493 5871
E-Mail: elke.fahr@slt.sachsen.de

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